Umsatzsteuerpauschalierung

Wie bereits mehrfach berichtet, ist bei Betrieben, die einen Gesamtumsatz von 600.000 € überschreiten, seit 01.01.2022 zwingend die Regelbesteuerung anzuwenden. Bewegt sich der Gesamtumsatz auf 600.000 € zu, muss überlegt werden, zur Regelbesteuerung zu optieren. So lässt sich die Planungssicherheit steigern. Betriebe, die die Umsatzgrenze nicht überschreiten, kommen auch weiterhin in den Genuss der Umsatzsteuerpauschalierung.

Zum 01.Januar 2023 scheiden nun noch einmal viele landwirtschaftliche Betriebe aus der Umsatzsteuerpauschalierung aus. Entweder, weil der Umsatz im Jahr 2022 die Grenze von 600.000 € überschritten hat, oder weil die Regelbesteuerung günstiger geworden ist.

 

Falls es bei Ihnen aufgrund der genannten Regelungen zu einer Änderung der Umsatzbesteuerung kommt, zum Beispiel auch bei einer Hofübergabe zum 1. Juli, teilen Sie dies bitte zeitnah der Geschäftsstelle der WBV Reisbach mit. Nur so können Ihre Abrechnungen mit dem richtigen Steuersatz abgerechnet werden!

Quelle:LBD